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Verbesserte Regulierung für Kryptowährungen in Deutschland

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Aktualisiert von Tobias W. Kaiser
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Im letzten Jahr verabschiedete die Bundesregierung eine umfassende Blockchain-Strategie. Mit der Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie wurden bereits die ersten Schritte unternommen, eine bessere Regulierung von kryptographischen Tokens zu schaffen. Mit dem Jahreswechsel auf 2020 ist es Banken in Deutschland damit erstmalig erlaubt, mit Kryptowährungen zu handeln und diese für ihre Kunden zu verwahren. Da diese durch die BaFin reguliert werden, ermöglicht diese regulatorische Änderung, Verwahrungsdienstleistungen für Kryptowährungen mit der selben Sicherheit anzubieten, wie klassische Bankkonten. Eine verbesserte Sicherheit besteht insbesondere im Fall von Hackerangriffen, da Banken in diesem Fall haftbar sind. Weiterhin vereinfachen klassische Banken den Handel zwischen Fiat- und Kryptowährungen.  In Verbindung mit der Möglichkeit einer sicheren Aufbewahrung von privaten Schlüsseln ermöglichen es Banken, auch ohne vorherige Kenntnisse von Kryptographie, Kryptowährungen kaufen und halten zu können. Zusätzlich vereinfacht es den Prozess der AML/KYC-Prüfung, da dies bei Kontoeröffnung durch die Bank bereits erledigt wurde. Durch die neue Regulierung verbessert sich auch die Einsetzbarkeit von Krypto-Debitkarten in Deutschland. Mit Karten, die von einer Bank herausgegeben werden sollte es möglich sein, an Automaten der selben Bank gebührenfreie Abhebungen zu tätigen. Während unterschiedliche Debitkarten derzeit jeweils ein eigenes System haben, um die Karte im Falle eines Diebstahls oder Verlustes zu sperren, verwenden alle größeren Banken in Deutschland einen zentralen Sperr-Notruf (116 116). Insgesamt dürfte sich durch die verbesserte Sicherheit und Einsetzbarkeit die Akzeptanz von Kryptowährungen in Deutschland damit erhöhen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass alle Anbieter von Verwahrungsdienstleistungen, also auch zentralisierte Handelsplattformen, eine Lizenz der BaFin benötigen, um weiterhin in Deutschland legal operieren zu dürfen. Dies ist an die Bedingung geknüpft, ein Büro in Deutschland mit mindestens zwei Direktoren zu haben. Verwahrer haben somit die Möglichkeit, entweder ein Büro in Deutschland aufzubauen und selbst eine Lizenz zu erwerben, oder mit einem von der BaFin lizenzierten Partner zusammenzuarbeiten.  Insgesamt stellen Kryptowährungen, sowie Anlagen im Bereich DeFi, welche die Zinssätze von Tagesgeldkonten weit übersteigen, attraktive Anlageformen sowohl für Banken, als auch für ihre Kunden dar.
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Tobias W. Kaiser
Tobias verfügt über einen Bachelorabschluss in angewandter Informatik, sowie einen Masterabschluss in Kognitionswissenschaft mit Fokus auf kognitiver Psychologie und künstlicher Intelligenz. Während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gent nahm er an einem Forschungsprojekt in Verbindung mit einem großen französischen Telekommunikationsanbieter teil. Hierbei erforschte er die Anwendung von Spieltheorie auf den gemeinschaftlichen Ausbau von...
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