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EuGH-Urteil: Mögliches Rücktrittsrecht für fast alle Kreditverträge

3 min
Aktualisiert von Tobias W. Kaiser
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IN KÜRZE

  • Laut dem EuGH können fast alle Kreditverträge seit 2010 widerrufen werden.
  • Dies könnte dem Bankensektor einen weiteren Schlag versetzen.
  • Smart Contracts bieten die Sicherheit unbedingter Ausführung, sind aber schwer nachvollziehbar.
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In einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die Rücktrittsfrist für Kreditverträge abschließend geklärt. Dies hat zur Folge dass viele Verbraucher von ihren Kreditverträgen zurücktreten können.
Inmitten der Krise um das COVID-19 genannte Coronavirus, fällt das EuGH-Urteil ausgerechnet in eine Zeit wirtschaftlichen Aufruhrs. Da durch vormals unklare Rücktrittsfristen Verbraucher jetzt die Gelegenheit bekommen, bestehende Kredite durch günstigere Konditionen abzulösen, könnte dies gravierende Auswirkungen auf den bereits angeschlagenen Bankensektor haben.

EuGH: Fast alle Verträge können jetzt widerrufen werden

Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke auf dem Youtube-Kanal seiner Kanzlei berichtet, fällte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen für Verbraucherkredite. Dabei beleuchtet Solmecke zusammen mit seinem Kollegen Patrick Kiraga die juristischen Hintergründe des Urteils. Dieser bezeichnete die Entscheidung des EuGH als größte Sensation in seiner achtjährigen Zeit als Anwalt. Gegenstand des Urteils ist die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union. Demnach haben Kreditnehmer ein befristetes Widerrufsrecht. Bislang war allerdings unklar, ab welchem Zeitpunkt die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Mit seinem Urteil hat der EuGH klargestellt, dass die Widerrufsfrist in der Tat niemals verstrichen ist. Laut der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE betrifft dies beinahe ausnahmslos alle Verbraucherkreditverträge, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden. Das Gesamtvolumen beläuft sich dabei auf rund 340 Milliarden Euro für Autokredit- und Leasingverträge, sowie 1,2 Billionen Euro für private Baukredite. Wie alle Unternehmen stehen auch Banken durch die derzeitige Pandemie unter hohem Druck. Nachdem die Gewinne der Banken durch die ständige Niedrigzinspolitik der EZB einbrachen, erhielt der Bankensektor kürzlich einen weiteren Schlag durch die Coronavirus-Krise. Die Ratingagentur Standard & Poor’s rechnet dabei mit einer Verdreifachung der Ausfallrate für Unternehmenskredite. Nach dem Urteil des EuGH dürften viele Verbraucher ihre bestehenden Kreditverträge zugunsten von besseren Konditionen widerrufen. Dadurch könnte der Bankensektor in weitere Probleme geraten.

Können Smart Contracts Rechtssicherheit schaffen?

Die Analyse des Falls von Christian Solmecke und Patrick Kiraga zeigt sowohl die Vorteile, als auch mögliche Probleme im Umgang mit Smart Contracts auf. Frei nach der Devise “Code is Law” regeln dabei ausschließlich elektronische Protokolle die Ausführung von Smart Contracts. Einmal abgeschlossen sind die Vertragsparteien vollständig der internen Programmlogik eines Smart Contracts ausgeliefert. Ein Rücktritt von dem Vertrag ist nur möglich, sofern diese Möglichkeit in seiner Programmierung festgehalten wurde. Somit können sich alle Parteien auf die unbedingte Ausführung des Vertrages verlassen. In ihrem Video gehen Solmecke und Kiraga darauf ein, dass die Regelungen zum Rücktrittsrecht bei Kreditverträgen für Verbraucher nur schwer nachvollziehbar ist, was auch eine Rolle in dem Urteil des EuGH gespielt hat. Bei Smart Contracts ergibt sich ein ähnliches Problem. Hier sind die genauen Bedingungen der Ausführungen des Vertrags nur für Personen mit ausgeprägten Programmierkenntnissen nachvollziehbar. Weiterhin treten auch bei Smart Contracts häufig unvorhergesehene Grenzfälle auf, wie zum Beispiel jüngst bei der Kreditplattform MakerDAO. Auch ist weiterhin nicht klar, wer im Fall von Hackerangriffen auf Smart Contracts haftet. Die vorgeschlagenen Lösungen für dieses Problem sehen in der Regel die Schaffung einer dezentralen Gerichtsbarkeit vor. Ein Beispiel hierfür sind die Ricardian Contracts auf der EOS-Blockchain, welche in englischer Sprache formuliert werden und bei Bedarf in einem Schlichtungsverfahren abgeändert, durchgesetzt, oder angepasst werden können. Da dies zu Lasten der Unveränderbarkeit und Dezentralisierung geht, ist EOS als Blockchain-Projekt jedoch sehr umstritten. Eine weitere Möglichkeit könnte sein, in Streitfragen eine dezentrale Schlichtungsplattform wie Kleros oder den Aragon Court anzurufen. Dabei entscheidet eine begrenzte Anzahl an Juroren über den Fall, wobei ökonomische Anreize sicher stellen sollen, dass diese ein gerechtes Urteil fällen. Die Infrastruktur für dezentrale Schlichtung befindet sich derzeit noch im Aufbau und eingehende Tests dieser Methode haben noch nicht stattgefunden. Weiterhin muss vor Vertragsschluss in einem Smart Contract spezifiziert werden, an welche Schlichter der Fall unter welchen Umständen vergeben wird.
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Tobias W. Kaiser
Tobias verfügt über einen Bachelorabschluss in angewandter Informatik, sowie einen Masterabschluss in Kognitionswissenschaft mit Fokus auf kognitiver Psychologie und künstlicher Intelligenz. Während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gent nahm er an einem Forschungsprojekt in Verbindung mit einem großen französischen Telekommunikationsanbieter teil. Hierbei erforschte er die Anwendung von Spieltheorie auf den gemeinschaftlichen Ausbau von...
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